AGB
- Unsere Dienstleistungen (im Allgemeinen: juristische Arbeit, einschließlich: Rechtshilfe / Rechtsbeistand / Rechtsvertretung) werden in Übereinstimmung mit der rumänischen Gesetzgebung über den Anwaltsberuf erbracht (Legea Nr. 51 vom 7. Juni 1995, Republikaner, für die Organisation und Ausübung von Anwaltsberufen, Veröffentlichung im Amtsgericht Nr. 440 vom 24. Mai 2018, geändert und abgeschlossen; Satzung im Jahr 2011 von der Anwaltskammer, veröffentlicht im Amtlichen Monitor Nr. 898 vom 19. Dezember 2011, mit Änderungen und Vollständigkeit) und auf der Grundlage einer gültigen Rechtshilfevereinbarung zwischen TALPEȘ – SCPA und dem Kunden.
- Wir erbringen keine juristischen Arbeiten außerhalb einer gültigen Rechtshilfevereinbarung. Jegliche Aktivität, die vor oder ohne Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung durchgeführt wird, stellt keine rechtliche Tätigkeit dar und ist für uns nicht bindend, und wir übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für solche Aktivitäten. Dennoch kann die Ausübung jeglicher auf Wunsch des Mandanten/potenziellen Mandanten ausgeführten Tätigkeiten, auch außerhalb einer Rechtshilfevereinbarung, die Verpflichtung des Mandanten zur Zahlung von Honoraren nach sich ziehen, sofern diese Honorare vom Mandanten/potenziellen Mandanten im Voraus klar mitgeteilt und akzeptiert wurden.
- In der Rechtshilfevereinbarung werden der Vertragsgegenstand (die zu erbringende Rechtsarbeit) und die geltenden Honorare ausdrücklich beschrieben. Sonstige der Anwaltschaft entstehende Kosten trägt der Mandant unabhängig von der Zahlung des Anwaltshonorars.
- Der Rechtshilfevertrag stellt einen vollstreckbaren Titel in Bezug auf das vom Mandanten geschuldete Honorar dar, das sich aus der Anwaltsgebühr und den anfallenden Kosten zusammensetzt.
- Die Beziehungen zwischen den Parteien des Rechtshilfevertrags können nur durch den Rechtshilfevertrag und/oder gemäß den in der Rechtsanwaltsberufsordnung festgelegten Bedingungen nachgewiesen werden. Die Rechtshilfevereinbarung hat Vorrang vor dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Gegenüber Dritten erfolgt der Nachweis der Rechtshilfevereinbarung durch eine Vollmacht. Eine Unterrichtung Dritter über die Rechtshilfevereinbarung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vertragsparteien möglich.
- Der Mandant bestätigt die Richtigkeit und Ehrlichkeit der dem Anwalt gegebenen Informationen und stimmt zu, dass die vom Anwalt erbrachten Leistungen gemäß den bereitgestellten Informationen ausgeführt werden.
- Die Erfüllung der vom Rechtsanwalt übernommenen Pflichten (TALPEȘ SCPA) erfolgt durch die Partnerrechtsanwälte, mitwirkende Rechtsanwälte oder durch als Stellvertreter benannte Rechtsanwälte.
- Die Nichtzahlung der Anwaltsgebühr in der Höhe und innerhalb der im Rechtshilfevertrag festgelegten Fristen sowie die Nichtzahlung der gemäß den Bestimmungen des Rechtshilfevertrags entstandenen Kosten geben dem Anwalt das Recht, den Vertrag rechtmäßig zu kündigen. ohne weitere Formalitäten und ohne weitere gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren.
- Für alle Streitigkeiten über den Abschluss, die Änderung, die Beendigung, die Auslegung und die Ausführung des Rechtshilfevertrags gelten die gesetzlich vorgesehenen Schiedsgerichts- oder Verfahrensvorschriften sowie die Rechtsanwaltsberufsordnung.