Gebühren
Unsere Honorare werden gemäß den folgenden anwendbaren Rechtsvorschriften festgelegt und eingezogen, die im Gesetz über den Anwaltsberuf enthalten sind (Satzung im Jahr 2011 von der Anwaltskammer, veröffentlicht im Amtlichen Monitor Nr. 898 vom 19. Dezember 2011, mit Änderungen und Vollständigkeit)
Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf ein Honorar für seine berufliche Tätigkeit und auf Ersatz aller Auslagen, die ihm im Interesse seines Mandanten entstehen.
Die Gebühren werden entsprechend der Schwierigkeit, dem Umfang oder der Dauer des Falles festgesetzt.
Die Festlegung der Anwaltskosten hängt von jedem der folgenden Elemente ab:
- der Zeit- und Arbeitsaufwand, der zur Ausführung des erhaltenen Auftrags oder der vom Kunden angeforderten Arbeit erforderlich ist;
- die Art, Neuheit und Schwierigkeit des Falles;
- die Bedeutung der beteiligten Interessen;
- die Tatsache, dass die Annahme des vom Mandanten erteilten Mandats den Anwalt daran hindert, ein weiteres Mandat einer anderen Person anzunehmen, wenn dies für den Mandanten ohne weitere Untersuchung feststellbar ist;
- Ruf, Qualifikation, Dienstalter, Erfahrung, Ansehen und Spezialisierung des Anwalts;
- Zusammenarbeit mit Sachverständigen oder anderen Spezialisten, die aufgrund der Art, des Gegenstands, der Komplexität und der Schwierigkeit des Falles erforderlich sind;
- die durch die Tätigkeit des Rechtsanwalts zum Nutzen des Mandanten erzielten Vorteile und Ergebnisse;
- die finanzielle Situation des Kunden;
- die zeitlichen Zwänge, unter denen der Anwalt aufgrund der Umstände des Falles tätig werden muss, um eine effiziente Rechtsberatung zu erbringen.
Die Honorare werden zwischen Rechtsanwalt und Mandant im Rahmen des Gesetzes und dieser Satzung frei festgelegt.
Die Honorare werden im Rechtshilfevertrag zum Zeitpunkt seines Abschlusses zwischen dem Anwalt und dem Mandanten vor Beginn der Hilfeleistung und/oder Vertretung des Mandanten festgelegt und festgelegt.
Wenn die konkreten Umstände eine sofortige Hilfe und/oder Vertretung erfordern und ein Rechtshilfevertrag nicht abgeschlossen werden kann, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten schnellstmöglich eine Mitteilung zuzusenden, in der er den Mandanten über die von ihm vorgeschlagenen Honorare für die Hilfe und/oder Vertretung informiert Darstellung. Fehlt eine ausdrückliche Weisung des Mandanten zur Beendigung der Unterstützung und/oder Vertretung oder eine Mitteilung, mit der der Mandant seine Ablehnung der Honorare ausdrücklich zum Ausdruck bringt, gelten die in der Mitteilung des Rechtsanwalts vorgeschlagenen Honorare als angenommen .
In jedem Fall sind die Honorare im schriftlich abzuschließenden Rechtshilfevertrag festzulegen.
Gebühren können auch in ausländischer Währung festgesetzt werden, sofern bei der Zahlung der Gebühren die Bestimmungen über die gesetzliche Zahlungsordnung eingehalten werden.
Die Gebühren können wie folgt festgelegt werden:
- Stundenhonorar;
- feste (Pauschal-)Gebühren;
- Erfolgshonorare;
- Gebühren, die sich aus einer Kombination der in den Buchstaben a bis c genannten Kriterien zusammensetzen.
Das Stundenhonorar wird pro Arbeitsstunde festgelegt, d. h. ein fester Betrag in Geldeinheiten, der dem Anwalt für jede für den Mandanten erbrachte professionelle Dienstleistungsstunde zu zahlen ist.
Das Festhonorar (Pauschalhonorar) besteht aus einem festen Betrag, der dem Anwalt für eine professionelle Dienstleistung oder Kategorien solcher professioneller Dienstleistungen zu zahlen ist, die er dem Mandanten erbringt bzw. erbringt.
Das Stundenhonorar und das Pauschalhonorar sind an den Rechtsanwalt unabhängig vom Ergebnis der Erbringung der Dienstleistungen zu zahlen.
Ein Anwalt kann von seinem Mandanten regelmäßig Honorare erhalten, auch in Form eines Pauschalbetrags.
Der Rechtsanwalt hat das Recht, zusätzlich zum Pauschalhonorar ein Erfolgshonorar als Ergänzung in Abhängigkeit vom Ergebnis bzw. der erbrachten Leistung zu verlangen und zu erhalten. Das Erfolgshonorar besteht aus einem festen oder variablen Betrag, der für die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses durch den Anwalt festgelegt wird. Das Erfolgshonorar kann zusammen mit dem Stunden- oder Festhonorar vereinbart werden.
In Strafsachen darf das Erfolgshonorar nur für den zivilrechtlichen Teil des Falles erhoben werden.
Es ist Rechtsanwälten untersagt, ihre Honorare auf der Grundlage einer Quotenvereinbarung festzulegen.
Eine Quotenvereinbarung ist eine zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten vor der endgültigen Entscheidung eines Falles geschlossene Vereinbarung, die ausschließlich die Gesamthonorare des Rechtsanwalts entsprechend dem gerichtlichen Ausgang des Falles festlegt, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Honoraren um einen Geldbetrag handelt, ein Vermögenswert oder ein anderer Wert.
Honorare, die in irgendeiner Form den Erwerb von Beiträgen aus dem Unternehmen (rechtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts) darstellen, sind verboten.
Ein Anwalt darf Honorare nur von seinem Mandanten oder dessen Vertreter einziehen.
Auf Antrag einer Partei entscheidet der Dekan der Rechtsanwaltskammer nach Anhörung der Parteien durch eine begründete Entscheidung über Einsprüche und Gebührenbeschwerden.
Die Beilegung von Streitigkeiten und Beschwerden erfolgt durch Anwendung des Mediationsprinzips und durch einen Schlichtungsversuch zwischen den Parteien innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung der Streitigkeit oder Beschwerde.
Gegen die Entscheidung des Dekans kann die betroffene Partei beim Anwaltsrat Berufung einlegen.
Der Anwaltsrat entscheidet über die Rechtmäßigkeit und Begründetheit der Entscheidung des Dekans ohne Beteiligung des Dekans an der Abstimmung. Interessierte Parteien können aufgefordert werden, Erläuterungen und Erläuterungen abzugeben.
Der Anwaltsrat entscheidet spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Überweisung mittels einer begründeten Entscheidung, die spätestens innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Entscheidung mitgeteilt wird.