Wir sind seit über 11 Jahren in diesem Bereich tätig und haben ein solides Team hinter uns.
Wir sind eine lokale Anwaltskanzlei, die aus erfahrenen und aufstrebenden Anwälten besteht, bei denen Kundenservice und professionelle Werte oberste Priorität haben.
Zu unseren Klienten zählen führende europäische Versicherer, lokale Luft- und Straßenfrachtunternehmen, Entwickler von Projekten im Bereich erneuerbare Energien, private Investoren und einfach alle Menschen, die von unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung in Rechtsfragen oder Auseinandersetzungen profitieren können.
Hier erfahren Sie, wobei wir Ihnen helfen können.
Wir sind seit über 11 Jahren in diesem Bereich tätig und haben ein solides Team hinter uns.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
In dringenden Fällen zögern Sie bitte nicht, uns telefonisch zu kontaktieren.
Durch unseren vierstufigen Prozess gewinnen Sie Klarheit und behalten jederzeit die Kontrolle über die Angelegenheit.
Nehmen Sie zunächst über einen der verfügbaren Wege Kontakt mit uns auf, beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und fügen Sie relevante Dokumente bei.
Wir nehmen eine erste Einschätzung Ihres Rechtsproblems vor, fordern notwendige Erläuterungen und Einzelheiten an oder bitten um zusätzliche Unterlagen.
Wir erläutern Ihnen die notwendigen Schritte zur Lösung Ihres Rechtsproblems und machen Ihnen einen Honorarvorschlag.
Nachdem wir uns auf den vorgeschlagenen Maßnahmenplan und die Gebühren geeinigt haben, erstellen und unterzeichnen wir eine formelle Vereinbarung.
Gemäß dem rumänischen Gesetz über den Rechtsanwaltsberuf werden die Honorare grundsätzlich frei zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbart.
Ein erstes Beratungsgespräch ist bei uns grundsätzlich kostenfrei.
Für die weitere Zusammenarbeit bieten wir, genau wie Anwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, je nach Art des Falles und der zu erbringenden Dienstleistungen verschiedene Arten von Gebühren an, und zwar:
Eine Honorargestaltung nach einer einheitlichen Gebührenordnung ist unüblich, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
In Rumänien ist die Vereinbarung von Pauschalhonoraren zulässig. Grundsätzlich können wir fast immer Pauschalhonorare pro gesamtem Fall oder pro Verfahrensabschnitt bzw. Gerichtsverhandlung vereinbaren, um unseren Mandanten Kostensicherheit zu bieten.
Ja, insbesondere dann, wenn auch die anwaltliche Tätigkeit stufenweise erfolgt (zB im Rahmen eines Gerichtsverfahrens).
Die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und grundsätzlich danach, ob der Fall, in dem wir Sie unterstützen, einen Versicherungsfall darstellt. Dies muss Ihr Rechtsschutzversicherer beurteilen und entscheiden.
Wir können Ihrem Rechtsschutzversicherer jedoch alle notwendigen Auskünfte (über die Art des Falles, die zuständigen Gerichte etc.) erteilen und ggf. auch direkt mit dem Rechtsschutzversicherer Kontakt aufnehmen, um eine möglichst rasche und günstige Entscheidung zu erwirken.
Die Mehrwertsteuer gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, die nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Für Unternehmen, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, gelten die einschlägigen EU-Steuervorschriften für grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Wir sprechen fließend Deutsch, Englisch, Ungarisch und natürlich Rumänisch.
Nein. Wenn Sie in der Nähe sind, freuen wir uns auf Ihren Besuch!
Ansonsten führen wir Mandantengespräche per Telefon oder Videokonferenz durch, ohne dass eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist.
Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt per Post oder E-Mail.
In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass der Mandant den Mandatsvertrag notariell beglaubigen lässt, wenn er nicht in der Lage ist, diesen persönlich in unserer Kanzlei zu unterzeichnen.
Kategorisch. Wir verwenden Zoom, Teams, Google Meet, was auch immer Ihnen passt.
Unser Mandant wird stets auf dem Laufenden gehalten. Die Häufigkeit und der Inhalt unserer Berichte richten sich nach der Art des Falles.
Bei Gerichtsverfahren bestätigen wir die Einreichung der Klage oder Klageerwiderung, versenden Protokolle über Gerichtsverhandlungen und informieren über den Abschluss eines Verfahrensabschnitts. Bei Tätigkeiten, für die wir einen Stundensatz abrechnen, versenden wir detaillierte Tätigkeitsberichte.
Selbstverständlich informieren wir den Mandanten auf Wunsch jederzeit über den Stand seines Mandates.
Wie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten sind Rechtsanwälte in Rumänien gesetzlich dazu verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit strikte Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Datenschutz zu beachten. Dies wird durch Berufsordnungen, Datenschutzgesetze und ethische Standards geregelt.
Sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Erscheinen. In den allermeisten Rechtsstreitigkeiten, die wir für unsere ausländischen Mandanten betreuen, ist kein persönliches Erscheinen des Mandanten erforderlich.
Es gibt natürlich Ausnahmefälle, die je nach Art des Falles, häufiger im Strafverfahren, zu entscheiden sind. Manchmal kann ein persönliches Erscheinen, auch wenn es nicht zwingend ist, hilfreich sein.
Insbesondere in Zivil- und Handelssachen können fast alle Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden. Dies ist oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Wir wissen, wie sich Konflikte vermeiden und Rechtsstreitigkeiten vorbeugen lassen. Durch deeskalierende Ansätze finden wir optimale Lösungen und erzielen für Sie zufriedenstellende Ergebnisse.
Ja, genau wie vor Gericht.
Abgesehen von der Sprachbarriere, nein.
EU-Bürger haben die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie jeder andere rumänische Bürger.
Für Bürger aus Nicht-EU-Ländern (zB England, Schweiz) können teilweise zusätzliche Formalitäten erforderlich sein (zB zusätzliche Beglaubigung von Dokumenten) oder es können sogar Einschränkungen gelten, zB beim Immobilienerwerb.
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